Arbeitssicherheit bedeutet die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Mit dem Ziel Ihre Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen geht es hier insbesondere um die

Einführung bzw. Umsetzung:

  • von Gesetzen, Vorschriften (insbesondere die DGUV Vorschrift 2) und Verordnungen
  • einer funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • eines betrieblichen Gefahrstoffmanagements ( z.B. Betriebsanweisungen, Gefahrenstoffkatastern)

Organisation:

  • der betrieblichen Gefährdungsermittlungen und Maßnahmeentwicklungen
  • von Unterweisungen, Jahresunterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 und betriebsspezifischen Schulungen
  • der Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen

Überwachung bzw. Verbesserung von Schutzmaßnahmen:

  • durch wiederholte Betriebsbegehungen und speziellen Problemanalysen
  • durch führen von Unfallstatistiken und damit verbundene Ursachen- und Maßnahmenermittlungen nach Arbeitsunfällen
  • durch die Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

und allen weiteren Fragen des Arbeitsschutzes.

Vereinbaren Sie gleich hier einen Termin zur unverbindlichen Angebotserstellung.