Arbeitssicherheit bedeutet die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Mit dem Ziel Ihre Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen geht es hier insbesondere um die
Einführung bzw. Umsetzung:
- von Gesetzen, Vorschriften (insbesondere die DGUV Vorschrift 2) und Verordnungen
- einer funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- eines betrieblichen Gefahrstoffmanagements ( z.B. Betriebsanweisungen, Gefahrenstoffkatastern)
Organisation:
- der betrieblichen Gefährdungsermittlungen und Maßnahmeentwicklungen
- von Unterweisungen, Jahresunterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 und betriebsspezifischen Schulungen
- der Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen
Überwachung bzw. Verbesserung von Schutzmaßnahmen:
- durch wiederholte Betriebsbegehungen und speziellen Problemanalysen
- durch führen von Unfallstatistiken und damit verbundene Ursachen- und Maßnahmenermittlungen nach Arbeitsunfällen
- durch die Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
und allen weiteren Fragen des Arbeitsschutzes.
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